Der Vorstand möchte darauf Hinweisen, dass mündliche Kündigungen nicht satzungsgemäß und deshalb wirkungslos sind. Auch ÜbungsleiterInnen und TrainerInnen nehmen keine Kündigungen an.
Der Vereinsaustritt ist nur zum 31.12. möglich und muss mit einer Frist von einem Kalendermonat schriftlich beim Vorstand angezeigt werden.
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